Wie kann gefördert werden?
- Zuwendung zu den förderfähigen Ausgaben
- Projektgesamtausgaben: maximal 20.000 € (Umsatzsteuer nicht förderfähig)
- Höhe des Zuschusses ergibt sich aus Auswahlkriterien und Zuwendungssätzen in der LILE
- Der Zuwendungssatz richtet sich nach den Regelungen in der Entwicklungsstrategie der LAG Hunsrück
- Der maximale Zuwendungssatz beträgt 80% in Abhängigkeit von Projektbewertung und Eigenschaft des Antragstellers
- Die Zuwendung muss mindestens 2.000 € betragen