Bürgerprojekte
Die LAG Hunsrück bietet die Möglichkeit, kleine von Bürgerinnen und Bürgern ehrenamtlich getragene Projekte ohne großen bürokratischen Aufwand zu bezuschussen. Ein Antragsverfahren im eigentlichen Sinne ist nicht erforderlich. Es gelten aber bestimmte Regelungen für die Projekte und der Begünstigte schließt mit der LAG Hunsrück eine Zielvereinbarung ab.
Es steht ein begrenztes Budget von 30.000 € pro Jahr zur Verfügung. Der maximale Betrag für die Fehlbedarfsfinanzierung lag bei 2.000 € je Vorhaben, die Untergrenze bei 500 €.
Zunächst werden bis zu 6.000 € an Kleinstprojekte von Jugendlichen vergeben. Diese Projekte müssen Jugendlichen zugutekommen und unter wesentlicher Beteiligung von Jugendlichen umgesetzt werden, wobei als Jugendliche im Sinne dieses Beschlusses Menschen zwischen 12 und unter 21 Jahren gelten.
Gefördert werden können Anliegen von gemeinnützigen Organisationen, Nichtregierungsorganisationen sowie von Gruppen nicht organisierter Menschen. Ausgeschlossen sind wirtschaftliche oder gewerbliche Tätigkeiten von Unternehmen. Auch Veranstaltungen und Einzelprojekte von parteipolitischen Initiativen können nicht unterstützt werden.
Förderfähig sind Veranstaltungen und Einzelprojekte in folgenden Themenbereichen:
- Umwelt
- Kultur
- Soziales
- Sport
- Integration
- Inklusion
- Internationale Kooperation.
Die Projekte des aktuellen Förderaufrufes 2024 sind ausgewählt. Anfang 2025 erfolgt voraussichtlich ein neuer Förderaufruf.
Antragsformulare:Regelungen der LAG Hunsrück für Ehrenamtliche Bürgerprojekte / Vorlage Zielvereinbarung
Bisherige Ehrenamtliche Bürgerprojekte der LAG Hunsrück:
- Bürgerprojekte 2017
- Bürgerprojekte 2018
- Bürgerprojekte 2019
- Bürgerprojekte 2020
- Bürgerprojekte 2021
- Bürgerprojekte 2022
- Bürgerprojekte 2023
- Bürgerprojekte 2024
- Das Projekt "Ehrenamtliche Bürgerprojekte" der LAG Hunsrück wird durch das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, im Rahmen des Entwicklungsprogrammes EULLE unterstützt.