Ländliche Bodenordnung
Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz können inerhalb von LEADER-Gebieten im Falle einer öffentlichen Förderung eine erhöhte Bezuschussung erhalten. Die Voraussetzung dafür ist, dass das Vorhaben einen Beitrag zur Umsetzung der von der Verwaltungsbehörde für die Förderperiode 2023 - 2027 anerkannten Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) leistet und die LAG dies insoweit beschließt. (Die Mittel werden nicht aus dem Plafonds der LAG entnommen)
Die eigentliche Antragstellung läuft nicht über die LAG Hunsrück!
2014 bis 2022
Bislang wurden folgende Vorhaben der Ländlichen Bodenordnung gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 und Nr. 1305/2013 im Bereich der LAG Hunsrück befürwortet:
- Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Lieg (nach § 86 Abs.1 FlurbG), Träger: Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Lieg
- Unternehmensflurbereinigung Umgehung Kastellaun - Roth - Uhler, Träger: Teilnehmergemeinschaft der Unternehmensflurbereinigung Umgehung Kastellaun - Roth - Uhler
- Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Hochscheid
Träger: Teilnehmergemeinschaft Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Hochscheid