Förderbedingungen
Fördersätze
Die Fördersätze richten sich nach der Lokalen integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie der LAG Hunsrück. Diese wiederum fußt auf dem GAP-Strategieplan der Bundesrepublik Deutschland.
Die Zuschusssätze hängen zum einen davon ab, um welchen Träger es sich handelt, zum anderen von der Projektqualität, die sich anhand der Auswahlkriterien bemisst.
Um auch finanzschwachen Ortsgemeinden eine Förderung eher ermöglichen zu können, besteht für diese bei entsprechendem Nachweis die Möglichkeit auf eine um 10 % erhöhte Förderung.
Fördersätze für Vorhaben zur Umsetzung der LILE
Fördersätze für Ortsgemeinden
Fördergrenzen
Die Summe der öffentlichen Zuwendungen pro Vorhaben muss zwischen 5.000 € (Regionalbudget: 2.000 €) und 200.000 € betragen. Ausnahmen sind nur mit Beschluss der LAG und Zustimmung der ELER-Verwaltungsbehörde möglich.
Fördervoraussetzungen
- mit dem Vorhaben wurde noch nicht begonnen
- das Vorhaben leistet einen Beitrag zur Umsetzung der LILE
- es liegt eine schlüssige Konzeption vor
- Trägerschaft und Finanzierung des Vorhabens sind gesichert
- das Vorhaben wird vollständig oder teilwe4ise im Gebiet der LAG Hunsrück realisiert
- weitere Voraussetzung je nach Eigenschaft der Antragstellenden und der Vorhabensart
Publizitätsvorschriften
Die Fördermittegeber verlangen von den Zuwendungsempfängern, dass diese explizit auf die fördernden Institutionen hinweisen. Die Regelungen finden sich in den Publizitätsvorschriften. Dort ist auch die Verwendung der entsprechenden Logos geregelt.
Merkblatt Publizitätsvorschriften
EU-Flagge
EU-Flagge quadratisch
Wappen Rheinland-Pfalz
Logo LAG Hunsrück