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Projektauswahl

Alle im Rahmen eines Projektaufrufes der LAG Hunsrück eingereichten Projekte werden zunächst durch die Geschäftsstelle der LAG hinsichtlich der grundsätzlichen Förderfähigkeit bewertet. Ist diese gegeben, so gelangen die Anträge in ein Auswahlverfahren, in welchem das Entscheidungsgremium der LAG alle Vorhaben anhand eines Kriterienkataloges bewertet. Dazu besteht für die Antragsteller die Möglichkeit, ihre Idee vor den LAG-Mitgliedern vorzustellen.

Auswahlkriterien der LAG Hunsrück

Die LAG legt für jedes beantrage Projekt eine Punktzahl fest. Diese muss in jedem Fall die Mindestschwelle von 22 Punkten erreichen. Damit ist grundsätzlich eine Grundförderung möglich. Erreicht ein Vorhaben 36 oder mehr Punkte, kann es eine Premium-Förderung erhalten.

Beanspruchen die Anträge, welche die für eine Förderung erforderlichen Punktzahlen erreichen, mehr Fördermittel, als im aktuellen Aufruf zur Verfügung stehen, so entscheidet über die Auswahl für die Förderung die Anzahl der erreichten Punkte. Es ergibt sich eine Rangfolge der Anträge.

Die Antragsteller, deren Vorhaben die Mindestschwelle erreicht haben, aber keine Berücksichtigung für eine Förderung erhalten haben, haben die Möglichkeit, ihre Vorhaben bei einem folgenden Aufruf erneut einzubringen.

Die Träger der von der LAG ausgewählten Projekte können innerhalb von sechs Monaten über die LAG-Geschäftsstelle einen Zuschussantrag an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion stellen.