Was kann nicht gefördert werden?
- Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten
- Landankauf
- Kauf von Tieren
- Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind
- Leistungen der öffentlichen Verwaltung
- laufender Betrieb
- Unterhaltung
- Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB
- einzelbetriebliche Beratung
- Personalleistungen
- unbare Eigenleistungen
- unbare Sachleistungen
- reine Ersatzbeschaffungen oder Sanierungen/Erhaltungsinvestitionen