Was kann gefördert werden?
- Erarbeitung von Plänen für die Entwicklung in ländlichen Gemeinden
- Dorferneuerungs- und Dorfentwicklungsplanungen
- Gestaltung von öffentlichen Plätzen, Freiflächen sowie Ortsrändern
- Schaffung, Erhalt und Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen
- Mehrfunktionshäuser sowie Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung („Co-Working Spaces“)
- Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden einschließlich des Innenausbaus und der dazugehörigen Hof-, Garten- und Grünflächen
- Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Erholungseinrichtungen
- Abriss oder Teilabriss von Bausubstanz im Innenbereich, Entsiegelung brach gefallener Flächen sowie Entsorgung der dabei anfallenden Abrissmaterialien
- Dorfmoderation zur Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
- Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen für die ländlichen Räume zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete sowie Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung
- Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastruktureinrichtungen zur Erschließung der touristischen Entwicklungspotenziale einschließlich dazugehöriger Architekten- und Ingenieruleistungen
- Kleinstunternehmen der Grundversorgung
- Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
- Projekte, die der Umsetzung der LILE (Lokale Integrierte Ländliche Entwicklungsstrategie) der LAG dienen und dem allgemeinen Zweck der Förderung des Förderbereichs I der GAK entsprechen