Was ist noch zu beachten?
- Zu spät eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden
- Die Abrechnung der Zuwendung gegenüber der LAG muss spätestens bis zum 31. Oktober des Jahres vorliegen und vollständig sein (Projektbericht, Rechnungs-/Zahlungsbelege)
- Die LAG Hunsrück behält sich Prüfungen der Projektumsetzung vor
- Die Projekte sind für einen bestimmten – je nach Art des Projektes definierten – Zeitraum an den Zweck der Förderung gebunden und dürfen nicht anderweitig genutzt werden