Wie hoch sind die Zuwendungssätze?
- Für Investitionen können Zuschüsse in Höhe von 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben als De-minimis-Beihilfe gewährt werden
- Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 10.000 Euro
- Die Festlegung der Kosten kann bis zu einem Investitionsvolumen von 50.000 Euro auf Basis von Pauschalen erfolgen
- Der Gesamtwert der einem Kleinstunternehmer gewährten De-minimis-Beihilfen darf 200.000 Euro bezogen auf einen Zeitraum von drei Jahren nicht übersteigen.