Wer kann gefördert werden?
Eigenständige Kleinstunternehmer mit weniger als 10 Mitarbeiter und einem Jahresumsatz von unter 2. Mio. € (nach EU-Empfehlung K(2003) 1422)
Eigenständige Kleinstunternehmer mit weniger als 10 Mitarbeiter und einem Jahresumsatz von unter 2. Mio. € (nach EU-Empfehlung K(2003) 1422)
LAG Hunsrück | Regionalrat Wirtschaft
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