Was kann nicht gefördert werden?
- der Erwerb von Gesellschaftsanteilen, soweit sie nicht zur Erfüllung des Zuwendungszweckes erforderlich sind
- der laufende Betrieb oder die Unterhaltung
- Ersatzinvestitionen
- die Umsatzsteuer und unbare Eigenleistungen
- Investitionen in Wohnraum
- der Erwerb unbebauter Grundstücke
- über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) förderfähige Vorhaben
- Energiegewinnungsanlagen sowie damit zusammenhängende technische Einrichtungen, die nach EEG oder KWKG förderfähigen Strom oder förderfähige Wärme erzeugen
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben, Anschlussfinanzierungen, Prolongationen