Was kann nicht gefördert werden?
- der Erwerb von Geschäftsanteilen
- Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-,Gewerbe- und Industriegebieten
- Leistungen der öffentlichen Verwaltung oder Pflichtaufgaben des Zuwendungsempfängers
- der laufende Betrieb
- Unterhaltung
- der Erwerb unbebauter Grundstücke
- Energiegewinnungsanlagen sowie damit zusammenhängende technische Einrichtungen, die nach EEG oder KWKG gefördert Strom oder Wärme erzeugen
- Einrichtungen der medizinischen Versorgung, die über die lokalen Bedürfnisse der Bevölkerung in ländlichen Orten hinausgehen
- Vorhaben, die Universitäten, Hochschulen oder Berufsschulen betreffen
- stationäre Nahversorgungseinrichtungen für Waren und Dienstleistungen mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern
- Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB