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Was kann gefördert werden?

  • der Kauf, die Errichtung und der Umbau von Gebäuden
  • der Innenausbau
  • der erforderliche Grundstückserwerb, soweit dieser 10 % der förderfähigen Gesamtausgaben nicht übersteigt
  • konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen in diesem Zusammenhang
  • Projektausgaben für Architekten- und Ingenieurleistungen