Was kann gefördert werden?
- der Kauf, die Errichtung und der Umbau von Gebäuden
- der Innenausbau
- der erforderliche Grundstückserwerb, soweit dieser 10 % der förderfähigen Gesamtausgaben nicht übersteigt
- konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen in diesem Zusammenhang
- Projektausgaben für Architekten- und Ingenieurleistungen